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Flagge zeigen zur EM: Was ist erlaubt?

Flagge zeigen zur EM: Was ist erlaubt?

Flaggen auf dem Balkon

Eine Flagge auf dem Balkon der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt. Ein im Mietvertrag festgelegtes Flaggen- und Plakatverbot gilt nur für politische Botschaften, nicht aber für das Hissen von Fußball-Fanfahnen. Allerdings darf die Flagge eine bestimmte Größe nicht überschreiten: Sichtbehinderungen der Nachbarn sollten vermieden werden.

Wer eine Fahne fest im Fundament des Hauses montieren möchte, sollte das mit dem Vermieter abstimmen. Schließlich handelt es sich hierbei um einen "Eingriff in die Bausubstanz", zu dem der Hauseigentümer einwilligen muss. Fähnchen und Poster sollten an der Fassade so angebracht werden, dass sie sich nicht selbständig lösen können. Denn für verursachte Schäden werden Sie zur Kasse gebeten - nicht der Vermieter.

Gemeinsames Fußballgucken mit Freunden

Grundsätzlich dürfen in Wohnungen so viele Leute eingeladen werden, wie hineinpassen. Allerdings sollte man auch während der EM Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und ab 22.00 Uhr die Nachtruhe einhalten.

Autokorso

Nach einem gewonnenen Deutschland-Spiel sind Autokorsos ein gewohntes Bild auf den Straßen. Doch ist das alles erlaubt?

Mehrmaliges Hin- und Herfahren

Das unnötige Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft ist nicht gestattet und wird mit einem Verwarngeld von bis zu 20 Euro geahndet. Allerdings wird dies während eines so großen gesellschaftlichen Ereignisses meist toleriert, vielerorts wird der Autokorso sogar von Beamten koordiniert. Wichtig ist es in diesem Fall, den Anweisungen der Beamten zu folgen.

Hupen

Streng genommen gilt: unmotiviertes Hupen und Warnblinken ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit 5-10 Euro geahndet wird. Kleiner Tipp: Erst dann hupen, wenn aufgrund des Lärms die eigene Hupe nicht mehr zu hören ist.

Sicherheitsabstand

Auch in einem Korso muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten werden. Kommt es zu Blech- oder sogar zu Personenschäden, kann die Feierlaune schnell getrübt werden: In der Regel übernimmt zwar die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten, Verwarngelder sind in manchen Fällen aber auch möglich.

Gurtpflicht

Die Anschnallpflicht gilt auch während der Fahrt im Autokorso. Bereits bei einer Geschwindigkeit von nur 40 km/h kann es beim Herauslehnen aus Schiebedächern oder Fenstern zu schweren Verletzungen kommen. Außerdem kann ein Bußgeld von 30 Euro fällig werden.

Flaggen, Schals und weitere Fanartikel

Flaggen und Schals dürfen die Sicht und das Gehör des Fahrers und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Außerdem sollten Autoflaggen, wegen der Gefahr abzubrechen, nicht bei hohen Geschwindigkeiten angebracht werden. (fs)

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